Obligatorische schulärztliche Untersuchung
In der Oberstufe werden die obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen in der 8. Klasse durchgeführt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie die Untersuchung bei den Schulärzten oder bei ihrer privaten Ärztin bzw. ihrem privaten Arzt durchführen lassen.
Die Kosten für die Untersuchungen bei den Schulärzten werden von der Gemeinde übernommen. Privat durchgeführte Untersuchungen werden den Eltern/Erziehungsberechtigten direkt in Rechnung gestellt.
Vorgehen
- Zu Beginn des Schuljahres erhalten die Eltern/Erziehungsberechtigten von der Schule die nötigen Unterlagen zur Durchführung der obligatorischen schulärztlichen Untersuchung.
- Sie vereinbaren vor den Herbstferien einen Termin beim Schularzt oder bei ihrer privaten Ärztin bzw. ihrem privaten Arzt.
- Nach erfolgter Untersuchung geben die Schülerinnen und Schüler zur Bestätigung das rosa Blatt der Klassenlehrperson ab.
Schulärzte der Gemeinde Wattenwil
Dr. med. E. Kägi und Dr. med. S. Wildbolz
Praxis Sunnmatt, Wattenwil