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Absenzen


Hinweis 6x3-Regel

Die Schulen haben die Pflicht, Absenzen zu kontrollieren und in unklaren Situationen bei den Erziehungsberechtigten nachzufragen. Sie melden sich zudem, wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler innerhalb von sechs Wochen dreimal aus unterschiedlichen Gründen dem Unterricht fernbleibt.

Schulabsentismus - Merkblatt für Erziehungsberechtigte



Absenzen

  • Bitte melden Sie Absenzen so früh wie möglich über Escola.
  • Vorhersehbare Absenzen können aus folgenden Gründen als entschuldigt anerkannt werden: Arzt- und Zahnarztbesuche, Prüfungsaufgebote, Berufswahltermine, Termine von kantonalen Fachstellen, Wohnungswechsel.
  • Unvorhersehbare Absenzen gelten als entschuldigt aus folgenden Gründen: Krankheit oder Unfall des Kindes oder in der Familie des Kindes und bei witterungsbedingten schwierigsten Wegverhältnissen. 
     

Freie Halbtage

  • Als Eltern oder Erziehungsberechtigte können Sie Ihr Kind pro Schuljahr für fünf freie Halbtage vom Unterricht abmelden. Für diese freien Halbtage ist keine Begründung erforderlich.
  • Bitte tragen Sie die Halbtage vorgängig über Escola ein.
  • Keine Halbtage möglich sind an Anlässen der Schule sowie in der letzten Woche vor den Sommerferien.
     

Schnupperlehren

  • Gemäss Verordnung über die Berufswahlvorbereitung können Schüler:innen im 8. und 9. Schuljahr Schnupperlehren absolvieren.
  • Schnupperlehren finden wenn möglich in der unterrichtsfreien Zeit statt. Ist dies nicht möglich, ist vorgängig ein Gesuch Schnupperlehre (Vorschau) bei der Klassenlehrperson einzureichen. Die Abwesenheit muss vorgängig über Escola eingetragen werden.