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Absenzen / Dispensationen

Absenzen
Vorhersehbare Absenzen können aus folgenden Gründen als entschuldigt anerkannt werden: Arzt und Zahnarztbesuche, Prüfungsaufgebote, Berufswahltermine, Termine von kantonalen Fachstellen, Wohnungswechsel. Unvorhersehbare Absenzen gelten als entschuldigt aus folgenden Gründen: Krankheit oder Unfall des Kindes oder in der Familie des Kindes und bei witterungsbedingten schwierigsten Wegverhältnissen.  
Bitte melden Sie Absenzen (vorhersehbare so früh wie möglich) via Klapp.

Freie Halbtage
Als Eltern/Erziehungsbeauftragte haben Sie die Möglichkeit, für Ihr Kind pro Schuljahr bis zu fünf freie Halbtage, an denen eine Abwesenheit ihnr Begründung erlaubt ist, zu beziehen. Bitte geben Sie die Halbtage vor der Absenz via Klapp bei der Klassenlehrperson ein. 

Schnupperlehren 
Gemäss Verordnung über die Berufswahlvorbereitung können Schüler im 8. und 9. Schuljahr Schnupperlehren absolvieren. Diese finden wenn möglich in der unterrichtsfreien Zeit statt. Ist dies nicht möglich, sind Gesuche via Klapp möglichst frühzeitig vor Beginn der Schnupperlehre bei der Klassenlehrperson einzureichen. Schnupperlehren werden zudem auf dem offiziellen Formular des OSZW {doc-1150-yhx58bax,Erfahrungsbericht Schnupperlehre OSZW} schriftlich reflektiert.

 

Allgemeine Dispensationen
In bestimmten Fällen können Schülerinnen und Schüler vom Unterricht dispensiert werden. Mögliche Gründe für eine Dispensation sind unter anderem: Teilnahme an speziellen Kursen oder Anlässen, Familienferien in begründeten Ausnahmefällen.

Bitte beachten Sie:

  • Dispensationen müssen mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich mit dem Dispensationsgesuch bei der Schulleitung beantragt werden. Die Schulleitung prüft das Gesuch in Absprache mit der Klassenlehrperson.
  • Der verpasste Stoff ist eigenständig nachzuarbeiten.
  • Es findet kein Nachholunterricht statt.
 

Spezielle Dispensationen für «Berner Talente» (Sport oder Musik)
Jugendliche mit ausserordentlichen Leistungen im Bereich Leistungssport oder Musik können im Rahmen der Talentförderung des Kantons Bern («Berner Talente») spezielle Dispensationen beantragen. Diese ermöglichen zum Beispiel die Teilnahme an Trainingslagern, Wettkämpfen oder intensiven Probewochen.

Wir unterstützen diese Angebote gerne und setzen uns dafür ein, dass schulische Anforderungen und Talentförderung gut miteinander vereinbar sind. Für eine sorgfältige und koordinierte Planung gilt folgender verbindlicher Ablauf:

  • Füllen Sie das Dispensationsgesuch «Berner Talent» aus und reichen es mit den nötigen Unterlagen bei der Schulleitung ein.
  • Sie werden von unserem Koordinator «Berner Talente» kontaktiert. In einem gemeinsamen Gespräch klären Sie die individuelle Situation Ihres Kindes. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die sowohl die schulische Entwicklung als auch das ausserschulische Engagement optimal unterstützt. Falls nötig, wird der Teil «Dauer und Umfang der Dispensationen» im Gesuch angepasst.
  • Die Schulleitung bewilligt das Dispensationsgesuch formell.

Wie bei den allgemeinen Dispensationen gilt, dass der verpasste Stoff eigenständig nachzuarbeiten ist und kein Nachholunterricht stattfindet.

Weitere Informationen: Talentförderung Kanton Bern