Absenzen / Dispensationen
Absenzen
Vorhersehbare Absenzen können aus folgenden Gründen als entschuldigt anerkannt werden: Arzt und Zahnarztbesuche, Prüfungsaufgebote, Berufswahltermine, Termine von kantonalen Fachstellen, Wohnungswechsel. Unvorhersehbare Absenzen gelten als entschuldigt aus folgenden Gründen: Krankheit oder Unfall des Kindes oder in der Familie des Kindes und bei witterungsbedingten schwierigsten Wegverhältnissen.
Bitte melden Sie Absenzen (vorhersehbare so früh wie möglich) via Klapp.
Freie Halbtage
Als Eltern/Erziehungsbeauftragte haben Sie die Möglichkeit, für Ihr Kind pro Schuljahr bis zu fünf freie Halbtage, an denen eine Abwesenheit ihnr Begründung erlaubt ist, zu beziehen. Bitte geben Sie die Halbtage vor der Absenz via Klapp bei der Klassenlehrperson ein.
Dispensationen
Dies sind im Voraus zu planende und mittels Dispensationsgesuch zu beantragende Freistellungen für regelmässige oder länger dauernde Abwesenheiten vom Unterricht. Es gibt in der Regel keinen Nachholunterricht. Zudem wird erwartet, dass der verpasste Unterrichtsstoff nachträglich selbständig aufgearbeitet wird. Sie sind befristet und möglich für spezielle Kurse, für die Förderung ausserordentlicher Begabungen, auf Antrag eines Spezialdienstes, aufgrund religiöser Gebote, in Spezialfällen für Familienferien.
Ein Gesuch muss mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet mit den nötigen Unterlagen bei der Schulleitung eingereicht werden. Zuständig ist die Schulleitung.
Schnupperlehren
Gemäss Verordnung über die Berufswahlvorbereitung können Schüler im 8. und 9. Schuljahr Schnupperlehren absolvieren. Diese finden wenn möglich in der unterrichtsfreien Zeit statt. Ist dies nicht möglich, sind Gesuche via Klapp möglichst frühzeitig vor Beginn der Schnupperlehre bei der Klassenlehrperson einzureichen. Schnupperlehren werden zudem auf dem offiziellen Formular des OSZW Erfahrungsbericht Schnupperlehre OSZW schriftlich reflektiert.