Schul-ABC
A
Absenzen Entschuldigte Absenzen
Unentschuldigte Absenzen |
Agenten auf dem Weg (mfm Projekt) Die Zyklusshow und Agenten auf dem Weg (mfm-projekt.ch) 1 Tag in der 5. Klasse Ein sexualpädagogisches Präventionsprojekt: In den Workshops werden die Jungen und Mädchen getrennt auf eine Entdeckungsreise durch ihren Körper geschickt. Dabei lernen sie die Vorgänge rund um die Pubertät, Zyklusgeschehen, Fruchtbarkeit und die Entstehung neuen Lebens liebevoll und im geschützten Rahmen kennen. In einer wertschätzenden Sprache werden die Zusammenhänge und biologischen Begriffe nachvollziehbar erklärt. Vorgängig findet ein Elternabend statt, den wir sehr empfehlen! |
Arztuntersuchungen Die obligatorischen ärztlichen Untersuchungen finden im 2. Kindergartenjahr und in der 4. Klasse statt. Sie werden von den Klassenlehrpersonen informiert. Sie können die Untersuchung bei Ihrem Kinderarzt oder bei unserem Schularzt durchführen lassen. Schularzt des Kindergartens und der Primarschule ist Herr Dr. med. Matthias Egli. |
B
Beurteilung Die Lehrperson beobachtet und beurteilt die erreichten Lernziele der Kinder und Jugendlichen. Die Beurteilung dient hauptsächlich der Förderung und soll vom Kind als Unterstützung des eigenen Lernens erlebt werden. Die Lehrperson orientiert sich dabei an den Kompetenzen des Lehrplans 21. Die Schülerinnen und Schüler der 2. sowie der 4. bis 9. Klasse erhalten Ende Schuljahr einen schriftlichen Beurteilungsbericht. Dieser informiert über den Leistungsstand in den verschiedenen Fachbereichen. Ab dem 4. Schuljahr wird der Beurteilungsbericht mit Noten von 1 bis 6 angegeben, wobei 6 die beste Note und 4 genügend ist. Während des Schuljahres müssen die Leistungen der Schülerinnen und Schüler nicht ausschliesslich mit Noten beurteilt werden. Die Lehrpersonen können auch mit Prädikat (z.B. «sehr gut») oder verbal (kurze schriftliche Formulierung) beurteilen. Die Kinder und Jugendlichen treten automatisch ins nächste Schuljahr über. Nur in Ausnahmefällen überspringen oder wiederholen sie ein Schuljahr. Für den Wechsel von der Primarstufe in die Sekundarstufe I findet ein Übertrittsverfahren statt.Quelle: Homepage BKD Ergänzungen Primarschule Wattenwil: Wir beurteilen bis zur 2. Klasse ohne Noten und ab der 3. Klasse AUCH mit Noten. Dabei gelten Prädikate, Noten oder Worte als gleichwertig. Es liegt in der Kompetenz der Lehrpersonen zu entscheiden, welche Arbeiten mit welchem Beurteilungssystem bewertet werden. |
Bibliothek Die Bibliothek befindet sich im Schulhaus Hagen (Telefon 033 356 07 65). Weitere Infos zur Bibliothek finden Sie hier.
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C
Chili-Konflikttraining (Rotes Kreuz) 2 Halbtage in der 1. und 3. Klasse Themen:
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D
Dispensationen Für Dispensationen vom Unterricht ist die Schulleitung zuständig. Entsprechende Gesuche sind spätestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Abwesenheitsbeginn bei der Schulleitung schriftlich einzureichen.
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Disziplinarmassnahmen Alle Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf einen geordneten Schulbetrieb. Dies bedingt, dass die Regeln für das Zusammenleben in der Schule eingehalten werden.
Wenn ein geordneter Schulbetrieb aufgrund störenden Verhaltens einer Schülerin, eines Schülers nicht mehr gewährleistet werden kann, handelt die Schule gemäss kantonalem Leitfaden "Disziplinarmassnahmen und Unterrichtsausschluss". |
E
Elektronische Geräte Kindergarten bis 4. Klasse Auf die Schulreise, auf Ausflüge und in Lager dürfen keine elektronischen Geräte mitgenommen werden. Über die Regelung für Fotoapparate entscheidet die Lehrperson. 5. / 6. Klasse Die Klassenlehrperson entscheidet, welche elektronischen Geräte auf die Schulreise, auf Ausflüge oder ins Lager mitgenommen werden dürfen. Wenn den Schülerinnen und Schülern erlaubt wird, elektronische Geräte mit ins Lager zu nehmen, so müssen diese am Abend ausgeschaltet der Lehrperson abgegeben werden. Tagsüber gelten die gleichen Bedingungen wie während des Unterrichts in der Schule. Das Einschalten des Handys ist nur mit der Erlaubnis der Lehrperson gestattet. |
Elterntaxis Uns ist es wichtig, dass die Kinder den Schulweg so oft als möglich selbst bewältigen. Auch gefährden Elterntaxis die Kinder, welche zu Fuss oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Sollten Sie ausnahmsweise Ihr Kind bringen oder holen, parkieren Sie bitte auf dem offiziellen Parkplatz. |
F
Finanzielle Unterstützung Grundsätzlich soll es allen Kindern möglich sein, Ausflüge, Lager etc. besuchen zu können, unabhängig vom Einkommen der Familie. Die Gemeinde übernimmt einen definierten Betrag pro Kind und Klasse. Familien mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten dürfen sich an die Klassenlehrperson oder an die Schulleitung wenden. Gemeinsam wird eine für die Familie vertretbare Lösung gesucht. |
Freie Halbtage
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Fahrplan Postauto |
Fundgegenstände Fundgegenstände werden aufbewahrt. Wenn Sie etwas vermissen, melden Sie sich im Schulhaus Hagen und im KiTS bei Jürg Wenger (079 827 28 20), im Schulhaus Längmatt bei Carmela Laudati (079 681 14 08) im Kindergarten Mösli bei Marianne Hachen (marianne.hachen@schulewattenwil.ch). Die Fundgegenstände werden bis Ende Schuljahr aufbewahrt und danach entsorgt |
H
Hausaufgaben Das schulische Lernen findet grundsätzlich im Unterricht statt. Hausaufgaben dienen ausschliesslich der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Die Lehrpersonen passen die Hausaufgaben der individuellen Lernentwicklung an. Die Kinder sollten ihre Hausaufgaben selbstständig und ohne Hilfe der Eltern lösen können. Maximale Zeit für Hausaufgaben pro Woche: 30 Minuten im 1. und 2. Schuljahr
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Helmpflicht Auf allen Schulausflügen mit dem Fahrrad gilt eine Helmpflicht. Die Schülerinnen und Schüler des Schulhauses Längmatt müssen mehrmals wöchentlich zwischen dem Hagen- und dem Längmattschulhaus hin- und herwechseln. Wird dafür ein Velo benutzt, gilt eine Helmpflicht. |
Homepage Auf der Homepage finden Sie nebst Informationen auch Berichte mit Bildern zu aktuellen Schulanlässen. Wichtige Merkblätter und Formulare sind unter „Download“ abgelegt. Die Fotos des Kindergartens und der Primarschule sind passwortgeschützt. Sie erhalten das Passwort direkt von der Klassenlehrperson Ihres Kindes. |
I
Integrative Förderung (IF) IF bedeutet Integrative Förderung. Die IF-Lehrpersonen begleiten und fördern die Schülerinnen und Schüler im Klassenunterricht oder in kleinen Lerngruppen. In Absprache mit den Lehrpersonen, den Eltern, der Schulleitung oder den Fachstellen klären sie ab, welche Bereiche vertieft erarbeitet werden müssen. Unter Berücksichtigung der Ressourcen des Kindes werden spezielle Förderpläne, geeignete Hilfsmittel und Unterlagen erstellt. |
Internetregeln Begleitung ist besser als Verbote Kinder benötigen in digitalen Welten die Begleitung durch die Eltern. Reden Sie mit dem Kind über seine Erfahrungen mit digitalen Medien. Kinder brauchen medienkompetente Vorbilder Bezugspersonen sind für Jugendliche Vorbilder im Umgang mit Medien. Überprü-fen Sie deshalb Ihre eigenen Mediengewohnheiten. 3 –6 –9 –12 -Faustregel Kein Fernseher unter 3, keine Spielkonsole unter 6, Internet ab 9 und soziale Netz-werke ab 12 Jahren. Beachten Sie Altersfreigaben Für Filme (jugendundmedien.ch) und Computerspiele und Onlinegames (pegi.ch) Balance zwischen medialer und non-medialer Freizeitgestaltung Sorgen Sie für Freizeitaktivitäten auchohne digitale Medien. Bildschirmzeiten gemeinsam festlegen Bestimmen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, wie viel Zeit es pro Tag oder pro Woche vor Bildschirmen verbringen darf. Setzen Sie klare Grenzen und achten Sie darauf, dass die Abmachungen eingehalten werden. TV, PC und Spielkonsole gehören nicht ins Kinderzimmer Platzieren Sie die Geräte in einem Gemeinschaftsraum. Behalten Sie Smartphones und Tablets im Auge. Schauen Sie genau, mit wem Ihr Kind chattet Onlinebekanntschaften sollten Kinder nur begleitet von Erwachsenen und an öffentlichen Orten treffen. Vorsicht mit privaten Daten im Netz Sagen Sie Ihrem Kind, dass es keine persönlichen Daten wie Name, Adresse, Alter und Telefonnummer weitergeben darf, ausser wenn es vorher mit Ihnen darüber gesprochen hat. Offene Gespräche sind noch besser als Filtersoftware Sprechen Sie mit Ihrem Kind altersgerecht über Sexualität und Gewalt. Eine Filtersoftware ist sinnvoll, garantiert aber keinen vollständigen Schutz.(aus www.jugendundmedien.ch) |
K
KbF (Klasse für besondere Förderung) Was ist eine Klasse für besondere Förderung? Die KbF ist ein Teil der Volksschule. Es gelten grundsätzlich dieselben Bildungsziele (Lehrplan 21) wie für die Regelklasse. Dies beinhaltet z.B. auch dieselbe Beurteilung am Ende des jeweiligen Schuljahres. Auch in der KbF Wattenwil (1. -6. Klasse), gibt es Kinder, welche ohne jegliche rILZ (reduzierte Individuelle Lernziele) beschult werden. In der KbF werden Kinder unterrichtet, deren Lernvoraussetzungen sich im bisherigen schulischen Umfeld nur ungenügend entwickeln konnten. Ihr Lernerfolg wurde eingeschränkt. Die KbF hat zum Ziel:
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Kommunikationswege
Konfliktsituationen In Konfliktsituationen soll immer zuerst das Gespräch unter allen Beteiligten gesucht werden. Im Gespräch können Missverständnisse verhindert oder beseitigt werden. |
Konfliktsituationen In Konfliktsituationen soll immer zuerst das Gespräch unter allen Beteiligten gesucht werden. Im Gespräch können Missverständnisse verhindert oder beseitigt werden. |
Kontaktpflege Eltern Schule Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Kontakt zwischen Schule und Elternhaus zu pflegen
Je besser sich Eltern, Kinder und Lehrpersonen gegenseitig kennen, desto förderlicher ist dies für das Lernklima. |
L
Läuse In den letzten Jahren sind vereinzelte Fälle von Läusebefall aufgetreten. Melden Sie bitte sofort der Lehrperson, wenn Sie Läuse bei Ihrem Kind festgestellt haben. Ein Läusebefall hat nichts mit ungenügender Hygiene zu tun. Die Lehrperson wird umgehend die Läusefachfrauen informieren, und es wird so schnell wie möglich eine Untersuchung der ganzen Klasse durchgeführt. Sie werden schriftlich über den Befund und das Vorgehen bei Befall aufgeklärt.Innerhalb von zwei Wochen findet eine Nachkontrolle statt, um eine erneute Ansteckung auszuschliessen. Von Läusen befallene Schülerinnen und Schüler können in die Schule kommen, sobald mit der Behandlung begonnen worden ist.Informationen zur Behandlung erhalten Sie in der Drogerie oder bei Ihrem Arzt. Unter Downloads können Sie auch das Merkblatt Kopfläuse herunterladen.
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Logopädie Logopädie ist eine pädagogisch-therapeutische und/oder eine medizinisch-therapeutische Disziplin, die sich mit Menschen aller Altersstufen befasst. LogopädInnen in der Schule behandeln Kinder ab Kindergartenalter mit Störungen der Kommunikation, des Satzbaus, der Aussprache, des Redeflusses, des Schluckens und der Schriftsprache (Lesen und Schreiben). Diese führen oft zu Beeinträchtigungen in der persönlichen Entwicklung und können negative Auswirkungen auf die Teilhabe im privaten und/oder schulischen Alltag haben. Sprache verstehen und sich differenziert mitteilen können, ermöglichen Selbstständigkeit und soziale Integration. Die Logopädinnen sind zuständig für Diagnostik, Therapie, Beratung sowie Prävention und Förderung. Die Kosten für die Therapie werden vom Kanton übernommen. |
M
Mobiltelefon und Smartwatch Während der Unterrichtszeit von 7.15 bis 17.00 Uhr sind Mobiltelefone und Smartwatches der Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulareal mit allen Zusatzfunktionen ausgeschaltet. Das gilt auch für Wartezeiten vor und nach der Schule und am Mittag. Ausnahmen und Notfälle werden mit der Lehrperson abgesprochen.Bei Verstössen wird das Gerät, nachdem es vorher vom Besitzer ausgeschaltet worden ist, eingezogen und kann durch die Eltern abgeholt werden. Die Schule empfiehlt, die Geräte zu Hause zu lassen. |
P
Psychomotorik Die Psychomotoriktherapie (PMT) ist ein Angebot der Schule und richtet sich an Kinder, welche in ihrem Bewegungsverhalten, in der Wahrnehmung, im Umgang mit Emotionen oder in ihrem Sozial- und Beziehungsverhalten Schwierigkeiten zeigen. Diese äussern sich konkret zum Beispiel durch Ungeschicklichkeit in der Grob-, Fein- und Grafomotorik, Auffälligkeiten in der Körper- und Raumwahrnehmung, in Konzentrationsschwierigkeiten, unsicherem oder ängstlichem Verhalten sowie in Schwierigkeiten die eigenen Gefühle und das Verhalten zu regulieren. Hier kann die Psychomotorik aufgrund ihres ganzheitlichen Therapiekonzepts das Kind wirksam unterstützen. Im Zentrum der Psychomotoriktherapie stehen erlebnisorientierte Bewegungs- und Spielsituationen, welche auf den Ressourcen des Kindes aufbauen. Damit fördert die Psychomotoriktherapie:
· die motorische Geschicklichkeit · die Selbständigkeit · die Sinneswahrnehmung · die Selbstwahrnehmung · die soziale Kompetenz · die Fähigkeit, die eigenen Gefühle sowie das Verhalten zu regulieren · das Vertrauen in sich selbst und die Umwelt
Zur Beurteilung, ob eine Psychomotoriktherapie für ihr Kind angezeigt ist, kann eine psychomotorische Abklärung Aufschluss bringen. Die Anmeldung zur Psychomotorik-Abklärung erfolgt durch die Eltern und Lehrpersonen. Weitere Informationen zur Psychomotoriktherapie finden Sie unter www.psychomotorik-schweiz.ch |
S
Schulausflüge Jede Klasse führt eine Schulreise durch.
Weiter steht es jeder Lehrperson und jedem Schulhauskollegium frei, andere Anlässe und Ausflüge zu planen und durchzuführen. Jede Lehrperson soll ihre Stärken einfliessen lassen können, sei es beim Schwimmen, Schlittschuhlaufen, Skifahren, Velofahren, etc.
Die Anlässe und Ausflüge können von Jahr zu Jahr variieren. |
Schulärztliche Untersuchung KG 2 und 4. Schuljahr Die obligatorischen Untersuchungen finden im 2. Kindergartenjahr und in der 4. Klasse statt. Sie werden von den Klassenlehrpersonen informiert. Sie können die Untersuchung bei Ihrem Kinderarzt oder bei unserem Schularzt durchführen lassen. Schularzt des Kindergartens und der Primarschule ist Herr Dr. med. Matthias Egli. |
Schulkommission Die Schulkommission stellt die strategisch –politische Führung der Schule sicher. |
Schulleitung Die betrieblich -operative Führung des Kindergartens und der Schule obliegt der Schulleitung. Diese gilt als Ansprechpartnerin bei Anliegen und Problemen im betrieblich –operativen Bereich.
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Schulrechte Jedes Kind an unserer Schule hat folgende Rechte:
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Schulregeln Verhaltensregeln
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Schulsozialarbeit (SSA) Seit dem 1. August 2024 läuft an unserer Schule das 3-jährige Projekt „Schulsozialarbeit". Lehrpersonen, Schulleitung, aber auch Kinder und Eltern können die Unterstützung beanspruchen. Weitere Infos finden Sie hier. |
Schülertransport Die Postauto AG übernimmt die Fahrten für die Schule Wattenwil.
Bitte thematisieren Sie mit Ihren Kindern folgende Regeln:
Velo im Postauto
Scooter
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Schulweg Es liegt im Interesse der Schule und der Eltern, dass die Kinder den Schulweg sicher zurücklegen. Grundsätzlich sind die Eltern für den Schulweg verantwortlich. Auf dem Schulweg können die Kinder viele Erfahrungen sammeln, werden sicherer im Strassenverkehr, können sich bewegen und mit anderen Kindern ins Gespräch kommen.
Die Schule empfiehlt darum, die Kinder den Schulweg selbständig zurücklegen zu lassen. Je nach Länge des Schulweges ist die Benützung eines Fahrrades ab der 3. Klasse sinnvoll. Individuelle Abmachungen mit den Lehrpersonen sind machbar. Bitte kontrollieren Sie auch ab und zu die Fahrtüchtigkeit der Fahrräder, insbesondere der Bremsen und der Beleuchtung.
Scooter gehören zu „fahrzeugähnlichen Geräten“. Es gelten dieselben Rechte wie für Fussgänger. Es darf nicht auf der Hauptstrasse gefahren werden. Bitte rüsten Sie die Scooter mit einem weissen Licht vorne und einem roten Licht hinten aus. Lassen Sie Ihr Kind den Scooter nur verwenden, wenn es sicher fahren und vor allem bremsen kann. Auf der Seite www.bfu.ch finden Sie weitere Informationen.
Die Verkehrsinstruktorin empfiehlt für den Weg Längmatt - Hagen folgende Strecke, damit die Kinder nicht auf der Hauptstrasse fahren müssen:
> Schulhaus Längmatt > Stockerenstrasse > Gerbeweg > Schulstrasse > Hagenschulhaus |
Skihelm Zum Skifahren und Snowboarden muss ein Helm getragen werden. |
Smartwatch und Mobiltelefon Während der Unterrichtszeit von 7.15 bis 17.00 Uhr sind Mobiltelefone und Smartwatches der Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulareal mit allen Zusatzfunktionen ausgeschaltet. Das gilt auch für Wartezeiten vor und nach der Schule und am Mittag.
Ausnahmen und Notfälle werden mit der Lehrperson abgesprochen. Bei Verstössen wird das Gerät, nachdem es vorher vom Besitzer ausgeschaltet worden ist, eingezogen und kann durch die Eltern abgeholt werden.Die Schule empfiehlt, die Geräte zu Hause zu lassen. |
T
Tagesschule Im Herbst 2020 konnten wir unsere neuen, hellen Räumlichkeiten im Neubau KiTS beziehen. Hier werden nun feine Mittagsmenus und leckere Zvieris genossen, im Atelier geklebt, gemalt, genäht, gewebt, es wird verkleidet, Schule gespielt, Musik gehört, gebaut und konstruiert, gechillt, gespielt, gelacht, ........ Und nicht vergessen: Die Tagesschule bietet für alle Kinder ein kostenloses Betreuungsangebot an, wenn an der gesamten Schule unterrichtsfrei ist, z.B. wegen Weiterbildung der Lehrpersonen / Novemberunterbruch. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Schulhomepage unter Download /Tagesschule / Anmeldeformular bei Unterrichtsausfall. Neuanmeldungen sind meist auch während dem laufenden Schuljahr möglich. Es hat noch Platz! Melden Sie sich direkt bei der Tagesschulleitung. |
Telefonzeiten Lehrpersonen Montag bis Freitag von 7.00 –12.00 Uhr und 13.00 –18.00Uhr. Bitte berücksichtigen Sie diese Zeiten, besten Dank. Ausnahme: Notfälle |
V
Velohelm Aus juristischen Gründen dürfen die Lehrpersonen nur noch Kinder mit Velohelm auf eine Velofahrt mitnehmen. |
Versicherung Unsere Schule verfügt weder über eine Unfall- noch über eine Haftpflichtversicherung für Schülerinnen und Schüler. Bei Unfällen muss die eigene Versicherung beigezogen werden. Für persönlich verursachte Schäden der Schülerinnen und Schüler haften die Eltern. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind entsprechend versichert ist. |
W
Wassersicherheitscheck (WSC) Alle Schülerinnen und Schüler des Kantons Bern müssen gemäss einer Weisung der Erziehungsdirektion den Wasser-Sicherheits-Check (WSC) bis spätestens Ende des 4. Schuljahres der Primarstufe absolvieren. Mit dem Wasser-Sicherheits-Check (WSC) wird getestet, ob sich eine Schülerin oder ein Schüler bei einem Sturz ins Wasser selbst an den Rand oder ans Ufer retten kann. Der Test besteht aus folgenden drei Elementen: • Purzeln ins tiefe Wasser • 1 Minute an Ort über Wasser halten • 50 Meter schwimmen Allen Schülerinnen und Schülern, welche den Test bestanden haben, wird der offizielle WSC-Ausweis abgegeben. Bei Nichtbestehen des WSC werden die Eltern durch die Schulleitung informiert. Die Eltern sind verantwortlich, dass ihr Kind diese Lücke schliesst. |
Wegzug Bitte melden Sie einen Wegzug frühzeitig der Klassenlehrperson. Sie wird alle nötigen Dokumente der neuen Schule zukommen lassen. |
Z
Zahnarzt Nach kantonaler Vorschrift werden alle Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder jährlich einmal durch einen Schulzahnarzt oder Schulzahnärztin untersucht. Diese Untersuchungen sind obligatorisch. Die Gemeinde hat mit der Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Roman Balsiger einen Vertrag abgeschlossen. Zugleich hat die Gemeinde Frau Brigitte Wannerals Schulzahnpflegeinstruktorin angestellt, welche einmal im Jahr in allen Klassen vorbeikommt.Die Eltern erhalten vor den Herbstferien von der Schule einen Formularsatz. Der erste Abschnitt des Formularsatzes ist durch die Eltern auszufüllen. Für die Untersuchung melden die Eltern ihr Kind beim Schulzahnarzt oder bei einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin ihrer Wahl selbst an. Kosten von Privatzahnärzten, welche den Tarif der Gemeinde übersteigen, müssen von den Eltern selbst übernommen werden. |
Zuständigkeiten Schulleitung Die betrieblich -operative Führung des Kindergartens und der Schule obliegt der Schulleitung. Diese gilt als Ansprechpartnerin bei Anliegen und Problemen im betrieblich–operativen Bereich. Behörden Die Schulkommission stellt die strategisch–politische Führung der Schule sicher. |
Zyklus Die Volksschule ist in 3 Zyklen aufgeteilt:
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Zyklusshow (mfm Projekt) Die Zyklusshow und Agenten auf dem Weg (mfm-projekt.ch) 1 Tag in der 5. Klasse Ein sexualpädagogisches Präventionsprojekt: In den Workshops werden die Jungen und Mädchen getrennt auf eine Entdeckungsreise durch ihren Körper geschickt. Dabei lernen sie die Vorgänge rund um die Pubertät, Zyklusgeschehen, Fruchtbarkeit und die Entstehung neuen Lebens liebevoll und im geschützten Rahmen kennen. In einer wertschätzenden Sprache werden die Zusammenhänge und biologischen Begriffe nachvollziehbar erklärt. Vorgängig findet ein Elternabend statt, den wir sehr empfehlen! |