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Versicherung

Seit Einführung des Krankenversicherungsgesetzes müssen alle Personen obligatorisch bei einer Kran­kenversicherung versichert sein. Aufgrund dieses Obligatoriums hat die Einwohnergemeinde Wattenwil die bestehende Schülerunfallversicherung gekün­digt. Diese Versicherung hat allfällige im Nachgang zu den Krankenkassenleistungen ungedeckte Kosten, insbesondere die Selbstbehaltskosten abgedeckt.

 

Vorgehen bei einem Unfall in der Schule

In erster Linie ist ein Unfall über die private Kran­kenversicherung des Kindes abzuwickeln. Allfällig durch die Krankenversicherung nicht abgedeckte Kosten können bei der Finanzverwaltung Wattenwil geltend gemacht werden.

Für Fragen steht Ihnen die Finanzver­waltung Wattenwil gerne zur Verfügung (Tel 033 359 59 31).