Handlungsleitfaden Früherkennung
Schritte | Was | Wer |
SCHRITT 1: BEOBACHTENDE PERSON Gefährdungssignale im Schulalltag wahrnehmen | Erkennen von möglichen Gefährdungssignalen bei S Evtl. Beobachtungen schriftlich festhalten. | LP, KLP, SL, LfS, TS, Hauswart-Team, Sekretariats-Team, SuS |
SCHRITT 2: KLASSENTEAM Austauschen, Gefährdungs- signale einschätzen | Erkennen von möglichen Gefährdungssignalen bei S Evtl. Beobachtungen schriftlich festhalten. | Die LP/LfS des/der betroffenen S. Bei Bedarf können weitere Personen beigezogen werden: z.B. SAS, TS …. |
SCHRITT 3: SCHÜLER/IN Zielorientierte Gespräche führen | Gesprächsvorbereitung Gespräch(e) mit konkreten Abmachungen Abmachungen überprüfen Evtl. auf interne Hilfsmöglichkeiten aufmerksam machen (SAS) | KLP – S Evtl. weitere LP, LfS, SAS |
SCHRITT 4: ELTERN Erziehungsberechtigte beiziehen | Vor Schritt 4: S über Kontaktaufnahme mit Eltern/ Erziehungsberechtigten informieren Gespräch(e) mit Eltern/ Erziehungsberechtigten führen: Problemlage darstellen, Zielvereinbarungen treffen, weitere Massnahmen inkl. Konsequenzen festlegen Evtl. auf interne und externe Hilfsmöglichkeiten aufmerksam machen | KLP, Eltern/ Erziehungsberechtigte Evtl. S (je nach Situation) Evtl. weitere LP, LfS, SAS, SL, TS |
SCHRITT 5: SCHULLEITUNG Schulinterne Unter- stützung aktivieren | Gespräch(e) mit Eltern / Erziehungsberechtigten führen: Unterstützung für S organisieren, Konsequenzen des letzten Gespräches durchsetzen und neue Ziele, Massnahmen und Konsequenzen festlegen Evtl. Information an das Schulinspektorat und die SchuKo durch SL | SK, KLP Eltern/ Erziehungsberechtigte Evtl. S (je nach Situation) Evtl. weitere LP, LfS, SAS TS |
SCHRITT 6: BEHÖRDEN UND FACHSTELLEN Schulexterne Unter- stützung beiziehen | • Gemeinsam werden die weiteren Schritte geplant, durchgeführt und überprüft. • Evtl. Information an das Schulinspektorat und die SchuKo durch SL | SL, KLP, Eltern/ Erziehungsberechtigte Evtl. weitere LP, LfS, SAS, TS und/oder externe Fachstellen, Behörden |
SL Schulleitung; KLP Klassenlehrperson(en); LP Lehrpersonen;
LfS Lehrperson(en) für Spezialunterricht; Schuko Schulkommission;
S Schülerin/Schüler; SAS Sozialarbeit in der Schule; TS Tagesschule
Alle Schülerinnen und Schüler haben zudem Anspruch auf einen geordneten Schulbetrieb. Dies bedingt, dass die Regeln für das Zusammenleben in der Schule eingehalten werden. Wenn ein geordneter Schulbetrieb aufgrund störenden Verhaltens einer Schülerin/ eines Schülers nicht mehr gewährleistet werden kann, handelt die Schule gemäss kantonalem Leitfaden Disziplinarmassnahmen und Unterrichtsausschluss.