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Versicherung

Alle in der Schweiz lebenden Personen müssen bei einer Krankenversicherung versichert sein und sind so bei Krankheit und Unfall geschützt. Versicherung der Schüler:innen ist Sache der Eltern/Erziehungsbeauftragten. 

 

Vorgehen bei einem Unfall in der Schule

In erster Linie ist ein Unfall über die obligatorische Kran­kenversicherung des Kindes abzuwickeln. Allfällig durch die Krankenversicherung nicht abgedeckte Kosten können bei der Finanzverwaltung Wattenwil Unfallbestätigung Schülerinnen und Schüler geltend gemacht werden.

Für Fragen steht Ihnen die Finanzver­waltung Wattenwil gerne zur Verfügung (Tel 033 359 59 31).