Fächerangebot
Die Gliederung in Fachbereiche, Module, überfachliehe Kompetenzen und Bildung für Nachhaltige Entwicklung legt die Grobstruktur des Unterrichts fest. Die einzelnen Teile werden dabei eng miteinander verknüpft. Das Fächerangebot im Zyklus 3 auf der Sekundarstufe I lässt sich grob in die beiden Teile obligatorischer und fakultativer Unterricht inklusive Angebot der Schule unterteilen.
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Obligatorischer Bereich
Die Lektionentafel nach Lehrplan 21 umfasst die folgenden Fächer: Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Individuelle Vertiefung und Erweitrung (IVE), NMG (Natur und Technik, Wirtschaft / Arbeit/ Haushalt, Räume/ Zeiten/ Gesellschaften, Ethik/ Religionen / Gemeinschaft), Gestalten, Musik, Bewegung und Sport, Berufliche Orientierung, Medien und Informatik.
Vom 1. - 7. Schuljahr lernen die Schüler das textile und technische Gestalten zu gleichen Teilen kennen. In der 8. Klasse setzen die Schüler für zwei Jahre ihren Schwerpunkt für den einen oder anderen Bereich. Wem dies zu einseitig ist, dem sei das Fakultativ-Angebot des anderen Bereiches empfohlen.
Das Unterrichtsgefäss IVE im 8. und 9. Schuljahr ermöglicht es Schülern in verschienden Fachbereichen indviduelle Schwerpunkte zur Vertiefung von Grundansprüchen sowie zur Erweiterung der Kompetenzen zu setzen. Die IVE dient so ebenfalls der Vorbereitung auf das zukünftige Berufsfeld oder auf den übertritt in eine weiterführende Schule der Sekundarstufe II. Dabei sollen die Schüler in vermehrtem Masse Verantwortung für ihr Lernen übernehmen.
Diese Lektionen können klassenübergreifend oder aber auch gemischt (Sek-/Real-Niveau in einer Gruppe) durchgeführt werden.
Flexibiliserung 9. Schuljahr
In den 9. Klassen werden die drei IVE Lektionen und eine Lektion im Fach Deutsch zur besseren Vorbereitung auf den Lehreinstieg in Lernateliers durchgeführt. Zudem soll mittels Projektarbeiten die Teamfähigkeit gestärkt werden. Die Eltern erhalten über die Homepage und an Elternabenden alle nötigen Informationen.
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Fakultativer Bereich
Wer für ein fakultatives Angebot angemeldet ist, verpflichtet sich zu einer regelmässigen und aktiven Teilnahme. Ein Austritt ist nur auf Ende des Kurses möglich. Über den Austritt während des Kurses auf Gesuch hin entscheidet die Schulleitung. Neben den Fächern des Lehrplanes kann jede Schule, abgestimmt auf die Bedürfnisse der Schüler und die Fähigkeiten der Lehrpersonen, weitere fakultative Fächer anbieten. Diese Angebote ändern von Jahr zu Jahr und sollen eine Ergänzung zum obligatorischen, vor allem kopflastigen Unterricht, darstellen. Solche Fächer sind bei uns z.B. Band, Tanz, Musik und Computer, Chor, Instrumentalunterricht, Informatikprojekte, Töpfern, Fotografieren, bildnerisches und textiles Gestalten, ...
Italienisch
Im 7. Schuljahr bieten wir Italienisch als Schnupperkurs im Umfang von 10 -12 Lektionen an. Im 8. und 9. Schuljahr ist Italienisch fester Bestandteil des Angebots der Schule.
Die Schulleitung kann Abweichungen von der maximalen wöchentlichen Unterrichtszeit oder gar Kompensationen des oblgatorischen Unterrichts in Einzelfällen genehmigen.
Lektionenzahl
Im Zyklus 3 gilt für die maximale wöchentliche Unterrichtszeit der Schüler ein Richtwert von 38 Lektionen.
Ein Anhaltspunkt: der obligatorische Unterricht beträgt im Zyklus 3 in allen drei Schuljahren je 35 Lektionen.
Hausaufgaben
Die zeitliche Vorgabe beträgt 1.5 Stunden/Woche. Das Klassenteam koordiniert die Hausaufgaben. Am Elternabend in der 7. Klasse orientiert die Schule die Eltern über ihre Hausaufgabenpraxis und klärt die gegenseitigen Erwartungen. Die Hausaufgaben dienen dabei vor allem der Vor- und Nachbereitung von Arbeiten.
Übertritt in den G1
Mit dem Übertritt in den G1 sowohl nach der 8. Klasse wie auch nach der 9. Klasse endet die Verantwortlichkeit des OSZW auch wenn der G1 noch als letztes Volksschuljahr gilt. Die Leistungen die der Kanton für Schülerinnen und Schüler an einer Volksschule vorsieht - zum Beispiel Schulzahnuntersuchungen, Unentgeltlichkeit des Transportes, ... - gelten aber auch für die G1 Schülerinnen und Schüler. Die Eltern können diese Leistungen bei ihrer Wohnsitzgemeinde geltend machen.