Beurteilung / Schullaufbahnentscheide
Allgemeines Art.2
Grundlage für die Beurteilung von Schülerinnen und Schülern bilden die Direktionsverordnung (DVBS) über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule vom 6.3.2018" und der ,,Lehrplan 21 für den Kanton Bern".
Wir haben am OSZ Wattenwil Vereinbarungen getroffen und die Schulkommission darüber informiert. Für weitere Informationen bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten: Die Informationsbroschüre der ERZ ,,Beurteilung in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I der Volksschule", die Webseite der ERZ oder ein Gespräch mit der Klassenlehrkraft oder der Schulleitung.
FLUT Art. 3
Am OSZW beurteilen wir nach den Grundsätzen von FLUT. Dies bedeutet, dass wir förderorientiert, lernzielorientiert, umfassend und transparent beurteilen.
Funktionen der Beurteilung Art.4-6
Die Schülerinnen- und Schülerbeurteilung erfüllt folgende Funktionen:
Beurteilung und Begleitung des Lernprozesses, Beurteilung des Leistungsstandes und eine Selbstbeurteilung. Das OSZW verwendet die von der Bildungs- und Kulturdirektion BKD zur Verfügung gestellten Dokumente.
Dokumentenmappe Art.8
Jeweils Ende Schuljahr wird anhand des Beurteilungsberichts und des Portfolios die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler den Eltern schriftlich mitgeteilt.
Standortgespräch, Gegenseitige Kontakte Art. 9/ 10
Die Klassenlehrkräfte führen mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler jährlich das Standortgespräch durch. Dieses findet in den Monaten Januar/Februar statt. Die Durchführung und allfällige Absprachen werden dabei in einem Protokoll festgehalten.
Während des Semesters nehmen Eltern und Lehrpersonen gegenseitig Kontakt auf, wenn Beobachtungen zur Leistung und/oder den personalen Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen dies nötig machen. Weitere Kontakte zur gegenseitigen Information sind möglich.
Kompetenzorientierte Beurteilungen Art. 18 Lehrplan 21 AHB5.2.3
Die Schülerinnen und Schüler erhalten prozessbegleitende (formative), bilanzierende (summative) und bei Schullaufbahnentscheiden (G1, FMS, WMS, IMS, BMS) prognostische Rückmeldung. Die summative Beurteilung umfasst folgende drei Beurteilungsgegenstände: Produkt, Lernkontrolle und Lernprozess. Sie wird am Ende des Schuljahres im Beurteilungsbericht in der Dokumentenmappe festgehalten.
Die Beurteilung des Lernprozesses hat anteilmässig das kleinste Gewicht. Die Beurteilungsgegenstände Produkt und Lernkontrollen werden ausgewogen gewichtet.
Lernprozesse, Lernzielkontrollen und Produkte werden am OSZW mit einer Note oder mit Worten bewertet.
Dies betrifft: Die Zuweisung zu einem Schultyp der Sekundarstufe I, integrale Stufenwechsel sowie Niveauwechsel in einem der Fächer Deutsch, Französisch und Mathematik, die Zuweisung zum Spezialunterricht oder in eine besondere Klasse, die Arbeit mit individuellen Lernzielen, die Wiederholung oder das überspringen eines Schuljahres, die Übertritte in weiterführende Schulen der Sekundarstufe II.
Für Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium oder eine andere weiterführende Schule besuchen wollen, erfolgen die Schullaufbahnentscheide (prognostische Beurteilung) Mitte des 8. bzw. 9. Schuljahres.
Besuchen die Schülerinnen oder die Schüler mindestens zwei der drei oben erwähnten Fächer im höheren Niveau, werden sie im Sekundarschultyp unterrichtet.
Die Schulleitung trifft die Schullaufbahnentscheide. Die Schulkommission wird darüber informiert.
Schullaufbahnentscheide werden in der Regel auf das Ende des Schuljahres getroffen. Sie können aber, wenn es nötig und sinnvoll ist, für einzelne Schülerinnen und Schüler individuell jederzeit getroffen werden.
Erreicht die Schülerin oder der Schüler am Ende des Schuljahres die oben genannten Promotionsbedingungen nicht, so wechselt sie oder er in einen tieferen Schultyp oder wiederholt das letzte Schuljahr desselben Schultyps.
Dies gilt auch für einzelne Niveaufächer, allerdings ohne Wiederholungsmöglichkeit.
Promotionsbestimmungen Wiederholung Art. 52 - 58 ff
Eine Sekundarschülerin oder ein Sekundarschüler wird für das nächste Schuljahr promoviert, wenn er oder sie in höchstens drei aller obligatorischen Fächer eine Note unter 4 (ungenügende Note) erreicht. Dabei darf höchstens eines der Fächer Deutsch, Französisch oder Mathematik betroffen sein. Erreicht eine Realschülerin oder ein Realschüler im Beurteilungsbericht in der Mehrheit aller Fächer eine Note unter 4, so wiederholt sie oder er die letzten beiden Semester. Eine Schülerin oder ein Schüler wechselt in den höheren Schultyp, wenn die begründete Annahme besteht, dass er oder sie den höheren Anforderungen zu genügen vermag.
Schülerinnen und Schüler des Realschultyps können das 7. Schuljahr im Sekundarschultyp wiederholen, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie den erhöhten Anforderungen zu genügen vermögen.
Die Aufnahme in die weiterführenden Bildungsgänge richtet sich nach der kantonalen Gesetzgebung.