Versicherung
Seit Einführung des Krankenversicherungsgesetzes müssen alle Personen obligatorisch bei einer Krankenversicherung versichert sein. Aufgrund dieses Obligatoriums hat die Einwohnergemeinde Wattenwil die bestehende Schülerunfallversicherung gekündigt. Diese Versicherung hat allfällige im Nachgang zu den Krankenkassenleistungen ungedeckte Kosten, insbesondere die Selbstbehaltskosten abgedeckt.
Vorgehen bei einem Unfall in der Schule
In erster Linie ist ein Unfall über die private Krankenversicherung des Kindes abzuwickeln. Allfällig durch die Krankenversicherung nicht abgedeckte Kosten können bei der Finanzverwaltung Wattenwil geltend gemacht werden.
Für Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung Wattenwil gerne zur Verfügung (Tel 033 359 59 31).