Lehrplan 21
Beurteilung Die Lehrperson beobachtet und beurteilt die erreichten Lernziele der Kinder und Jugendlichen. Die Beurteilung dient hauptsächlich der Förderung und soll vom Kind als Unterstützung des eigenen Lernens erlebt werden. Die Lehrperson orientiert sich dabei an den Kompetenzen des Lehrplans 21. Die Schülerinnen und Schüler der 2. sowie der 4. bis 9. Klasse erhalten Ende Schuljahr einen schriftlichen Beurteilungsbericht. Dieser informiert über den Leistungsstand in den verschiedenen Fachbereichen. Ab dem 4. Schuljahr wird der Beurteilungsbericht mit Noten von 1 bis 6 angegeben, wobei 6 die beste Note und 4 genügend ist. Während des Schuljahres müssen die Leistungen der Schülerinnen und Schüler nicht ausschliesslich mit Noten beurteilt werden. Die Lehrpersonen können auch mit Prädikat (z.B. «sehr gut») oder verbal (kurze schriftliche Formulierung) beurteilen. Die Kinder und Jugendlichen treten automatisch ins nächste Schuljahr über. Nur in Ausnahmefällen überspringen oder wiederholen sie ein Schuljahr. Für den Wechsel von der Primarstufe in die Sekundarstufe I findet ein Übertrittsverfahren statt. Quelle: Homepage BKD Zusätzliche Infos finden Sie hier: Elterninformation Beurteilung |
Hausaufgaben Das schulische Lernen findet grundsätzlich im Unterricht statt. Hausaufgaben dienen ausschliesslich der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Die Lehrpersonen passen die Hausaufgaben der individuellen Lernentwicklung an. Die Kinder sollten ihre Hausaufgaben selbstständig und ohne Hilfe der Eltern lösen können. Maximale Zeit für Hausaufgaben pro Woche: 30 Minuten im 1. und 2. Schuljahr Quelle: Homepage BKD Ergänzungen Primarschule Wattenwil
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Standortgespräch Einmal jährlich findet auf allen Stufen ein Standortgespräch mit der Schülerin oder dem Schüler, den Eltern und der Klassenlehrperson statt. Im Gespräch werden die schulischen Leistungen und der Lern- und Entwicklungsstand erörtert. Falls notwendig werden auch Problemsituationen angesprochen und gemeinsame Absprachen getroffen. Quelle: BKD |
Übertritt in die Oberstufe Beim Wechsel von der Primarstufe in die Sekundarstufe I findet ein Übertrittsverfahren statt. Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, jedes Kind aufgrund seiner voraussichtlichen Entwicklung dem passenden Schulniveau zuzuweisen. Entscheidend für den Übertritt sind die Fachbereiche
Die Schule informiert Kinder und Eltern im 5. Schuljahr detailliert über das Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe I. Die Entscheidung, welchen Schultyp oder welches Niveau die Schülerinnen und Schüler nach der Primarstufe besuchen, wird im Idealfall von den Lehrpersonen, den Eltern und den Schülerinnen und Schülern gemeinsam gefällt. Wenn sich Eltern und Lehrkraft bei diesem Entscheid nicht einigen können, kann das Kind an einer kantonalen Kontrollprüfung teilnehmen. Quelle: Homepage BKD |