Disziplinarmassnahmen
Alle Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf einen geordneten Schulbetrieb. Dies bedingt, dass die Regeln für das Zusammenleben in der Schule eingehalten werden. Wenn ein geordneter Schulbetrieb aufgrund störenden Verhaltens einer Schülerin/ eines Schülers nicht mehr gewährleistet werden kann, handelt die Schule gemäss Leitfaden "Disziplinarmassnahmen und Unterrichtsausschluss in den Volksschulen des Kantons Bern".