Versicherung
Alle in der Schweiz lebenden Personen müssen bei einer Krankenversicherung versichert sein und sind so bei Krankheit und Unfall geschützt. Versicherung der Schüler:innen ist Sache der Eltern/Erziehungsbeauftragten.
Vorgehen bei einem Unfall in der Schule
In erster Linie ist ein Unfall über die obligatorische Krankenversicherung des Kindes abzuwickeln. Allfällig durch die Krankenversicherung nicht abgedeckte Kosten können bei der Finanzverwaltung Wattenwil Unfallbestätigung Schülerinnen und Schüler geltend gemacht werden.
Für Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung Wattenwil gerne zur Verfügung (Tel 033 359 59 31).